Termine und Veranstaltungen
Bekenntnis zu Vielfalt im Betrieb
Schleswig-Holsteiner Unternehmen nehmen die Urkunde der Charta der Vielfalt entgegen – Ansporn für weitere Öffnung der Betriebe
31.8.2010
Am Montag haben vier schleswig-holsteinische Unternehmen ein öffentliches Bekenntnis für mehr Vielfalt in ihren Betrieben abgegeben. Auf Einladung des Projektes Interkulturelle Öffnung der Diakonie Hamburg-West/Südholstein nahmen am 31.8.2010 in Kiel der Inhaber der Lübecker Traditionsfirma Niederegger Holger Strait, der Geschäftsführer des Elmshorner Einwandererbundes e.V. Hayri Öznarin, der Vertreter des Vorstandes der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein/ Pinneberger Verkehrsgesellschaft Dr. Thomas Becker und der Geschäftsführer des Paritätischen Landesverbandes Günter Ernst-Basten Urkunden für die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt (http://www.vielfalt-als-chance.de) entgegen.
Volker Kotte vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hatte zuvor eindrücklich anhand harter Zahlen die Nachwuchslücke veranschaulicht, die dem Arbeitsmarkt nach demographischen Berechnungen schon 2020 droht. Kotte erklärte, es sei nicht nur der viel diskutierte Fachkräftemangel, dem es zu begegnen gelte, sondern die Statistiken gehen von einem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials insgesamt aus. Um diesen Trend abzumildern, müssten dringend bislang nicht genutzte Personalreserven erschlossen werden. Dies sei, so Kotte, z.B. denkbar über eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik und durch die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, Älteren und Jüngeren. Insbesondere die Potenziale von Migrantinnen und Migranten müssen stärker berücksichtigt werden. Ihre Erwerbsquote lag 2007 lediglich bei 59.3% gegenüber 71,2% bezogen auf die Gesamtbevölkerung. Hier gelte es auch strukturelle Hürden abzubauen, mahnte der Arbeitsmarktforscher.
Nicht selten werden Bewerber und Bewerberinnen schon wegen ihres ausländischen Namens aussortiert, berichtete Dr. Rita Panesar. Sie ist Mitarbeiterin bei der Hamburger Koordinierungs- und Beratungsstelle zur Qualifizierung junger Migrantinnen und Migranten. Dort wurden deshalb interkulturelle Einstellungsverfahren entwickelt, die Betriebe für eine adäquate Personalauswahl nutzen können.
Auch in einem Sozialverband wie dem Paritätischen sei es nicht selbstverständlich, dass die Belegschaft interkulturell zusammengesetzt sei, konstatierte dessen geschäftsführender Vorstand Günter Ernst-Basten. Die Beteiligung des Paritätischen an der Koordination des die Kieler Veranstaltung mitorganisierenden Netzwerkes Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Holstein sei daher kein Grund, sich zurückzulehnen. Die Unterzeichnenden waren sich einig, dass die Urkundenverleihung für sie Ehre und Ansporn zugleich sei, sich noch intensiver für mehr Diversität in ihren Betrieben einzusetzen.
Mit den vier neuen Unterzeichnern der Charta der Vielfalt, die im Rahmen der Veranstaltung im Haus der Wirtschaft in Kiel gewürdigt wurden, haben sich bislang erst sieben Betriebe in Schleswig-Holstein der Charta angeschlossen. Hier gebe es auch im bundesweiten Vergleich noch Luft nach oben, so Susann Bollmann von der Regiestelle der Charta in Berlin.
Astrid Willer; Mitarbeiterin des Projektes Interkulturelle Öffnung, appellierte abschließend an die rund 50 Teilnehmenden, das Beispiel der vier engagierten Firmen und Verbände weiterzutragen. Der Stein für mehr Kooperation und gemeinsame Bemühungen sei ins Rollen gebracht und ein Anfang zu mehr Austausch und Vernetzung gemacht. Das Projekt Interkulturelle Öffnung stehe auch anderen interessierten Betrieben mit seinen Beratungs- und Schulungsangeboten gern zur Verfügung.
Gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt - Ziel erreicht?
Das Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein zieht Bilanz
Herzliche Einladung zur Veranstaltung am 10. September 2010, 9-13 Uhr im Wissenschaftszentrum Kiel, Fraunhoferstraße 13
Seit zwei Jahren unterstützen die im Netzwerk kooperierenden Projekte in Elmshorn, Neumünster, Norderstedt, Rendsburg und Kiel Flüchtlinge und Geduldete bei ihren Anstrengungen um Integration in Arbeit und Ausbildung.
Die Erfahrungsberichte aus der Netzwerkarbeit und die Fachvorträge lenken den Blick auf die Potenziale der Zielgruppe. Aber auch rechtsformale oder bei den Arbeitsmarktakteuren festgestellte Hemmnisse, die die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit noch nicht verfestigtem Aufenthalt erschweren, sollen erörtert und Verbesserungsmöglichkeiten benannt werden.
Die Informations- und Diskussionsbeiträge der Veranstaltung werden ergänzt durch die Präsentation eines von Netzwerkteilnehmerinnen und -teilnehmern produzierten Theaterstücks sowie einer Fotoausstellung über das Erwerbsleben von Flüchtlingen in der Netzwerkregion Holstein.
Einladung und Programm zur Bilanzveranstaltung finden Sie
hier.
Wir fördern Vielfalt – Schleswig-Holsteiner Unternehmen unterzeichnen die Charta der Vielfalt
Schleswig-Holsteiner Unternehmen unterzeichnen die "Charta der Vielfalt“ im Rahmen einer
Veranstaltung am 30.8.2010 von 9.30-13.30 Uhr im Haus der Wirtschaft, Bergstraße 2 in Kiel.
Die Charta beinhaltet ein Bekenntnis zur Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in Betrieben und Organisationen und ist Teil der Unternehmens-Initiative „Vielfalt als Chance“, Bundesweit haben schon über 1000 Unternehmen die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet.
In Schleswig-Holstein ist die Charta noch wenig bekannt. Daher freuen wir uns, dass sich mit dem Lübecker Traditionshaus Niederegger, dem Verkehrsverbund Hamburg-Holstein/Pinneberger Verkehrsgesellschaft (VHH-PVG), dem Einwandererbund e.V. in Elmshorn und dem Paritätischen Landesverband weitere Schleswig-Holsteiner ArbeitgeberInnen aus verschiedenen Branchen öffentlichkeitswirksam für die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher Herkunft und für mehr Vielfalt im Betrieb einsetzen wollen.
Im Rahmen der Veranstaltung soll dieses Engagement mit einer Urkundenverleihung durch die Berliner Regiestelle der Charta der Vielfalt sowie Grußworten aus der Wirtschaft gewürdigt werden. Darüber hinaus informieren ReferentInnen aus der Arbeitsmarktforschung und Integrationsfachdiensten über mögliche Potenziale einer von der Idee der Vielfalt geleiteten Unternehmenspolitik und über praktische Instrumente der interkulturellen Öffnung von Unternehmen. Die Veranstaltung bietet auch Gelegenheit zur gegenseitigen Kontaktaufnahme und zum fachlichen Austausch der verschiedenen Akteure.
Veranstalter ist das Projekt Interkulturelle Öffnung in Norderstedt, ein Teilprojekt des Netzwerkes Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Holstein.
Einladung und Programm der Veranstaltung finden Sie
hier.
Fortbildung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach der Gesetzlichen Altfallregelung
9.12.2009
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Am 8. Dezember 2009 veranstaltete das Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein“ in Kiel eine Forbildung zum Thema „Wie geht’s weiter mit der Gesetzlichen Altfallregelung? Möglichkeiten der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ (§ 104a/b AufenthG) und alternative Strategien“.
Johanna Boettcher vom Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein stellte die Ergebnisse der Innenministerkonzerenz zur Altfallregelung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen auf Schleswig-Holstein dar. Auch Stephanie Hinrichsen vom Innenministerium Schleswig-Holstein war bei der Schulung anwesend und ergänzte die Einschätzungen.
Im Anschluss erläuterte Rechtsanwalt Claudius Brenneisen die Bedingungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG. Im zweiten Teil der Schulung stellte er Möglichkeiten vor, sich für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (auch aus der Duldung heraus) auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Familien- und Privatleben) zu berufen.
Schließlich stellte Doris Kratz-Hinrichsen, Migrationsbeauftragte der Diakonie Schleswig-Holstein, die Aktion Bleiberecht (www.aktion-bleiberecht.de) vor.
Aus der Schulung ergaben sich folgende Ergebnisse für Beratungsstellen und RechtsanwältInnen:
- Anträge nach der Gesetzlichen Altfallregelung noch so schnell wie möglich stellen
- Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 104a AufenthG bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis unterstützen
- Für türkische Staatsangehörige Assoziationsratsabkommen EWG/Türkei nutzen
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25 IV bzw. § 25 V i.V.m. Art. 8 EMRK beantragen
Ausführliche Informationen finden Sie
hier.
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Informationsveranstaltungen zur Gesetzlichen Altfallregelung
Kiel, 29. Juli 2009
Im Juli 2009 führte das Netzwerk „Land in Sicht!“ in Kooperation mit der Diakonie Schleswig-Holstein Informationsveranstaltungen zur Gesetzlichen Altfallregelung in Rendsburg, Kiel, Elmshorn und Neumünster durch. Alle Personen aus den jeweiligen Kreisen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ (§ 104a AufenthG) waren eingeladen, sich über die Verlängerungsbedingungen ihrer Aufenthaltserlaubnis sowie über die unterstützenden Angebote des Netzwerks zu informieren.
Die Einladung wurde von den Ausländerbehörden verschickt. Zu der Veranstaltung kamen nicht nur von der Altfallregelung betroffene Personen, sondern teilweise auch MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden bzw. der ARGEn vor Ort, um als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Als VerteterInnen des Innenministerium Schleswig-Holstein stellten Dirk Gärtner und Stephanie Hinrichsen die Grundlagen der Gesetzlichen Altfallregelung vor und erläuterten die Bedingungen für eine Verlängerung über den 31.12.2009 hinaus.
Laut Gesetz (§ 104a Absatz 5) muss dafür der Lebensunterhalt (ggf. der gesamten Familie)
- über den Zeitraum ab Erhalt der Aufenthaltserlaubnis bis zum 31.12.2009 „überwiegend eigenständig“ gesichert gewesen sein oder
- ab dem 1. April 2009 „nicht nur vorübergehend eigenständig gesichert“ worden sein.
In beiden Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis über die Frist hinaus nur verlängert, wenn die Ausländerbehörde davon ausgeht, dass auch in Zukunft der Lebensunterhalt überwiegend eigenständig gesichert sein wird.
Ausnahmen bestehen für Familien mit minderjährigen Kindern und für Alleinerziehende: ihre Aufenthaltserlaubnis kann auch verlängert werden, wenn sie „nur vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen“ sind (§ 104a Absatz 6). Diese Ausnahme gilt ebenfalls für Auszubildende und TeilnhehmerInnen einer staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahme.
Herr Gärtner betonte, dass die Gesetzliche Altfallregelung mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte, die den Ausländerbehörden eine großzügige Auslegung und damit eine großzügige Verlängerungspraxis ermöglichten. Der § 104a AufenthG sei als „Ermöglichungsnorm“ entstanden und als solche zu begreifen, nicht jedoch als „Verhinderungsnorm“. Konkret bezogen auf Familien mit minderjährigen Kindern könne man bei der Prüfung, ob diese „nur vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen“ sein werden, auch den Zeitraum bis zum Ende der Unterhaltsverpflichtung der Eltern als „nur vorübergehend“ ansehen.
Die Grundidee der Gesetzlichen Altfallregelung sei jedoch die finanzielle Eigenständigkeit bzw. die Verringerung der Hilfsbedürftigkeit. Wer sich nicht anstrenge, dieses Ziel zu erreichen, könne auch nicht mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ rechnen.
Wer trotz aller Bemühungen keine Arbeit finden könne, die Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen gewährleiste, solle zumindest eine geringfügige Beschäftigung oder einen „1-Euro-Job“ annehmen, Deutschkurse besuchen und reibungslos mit der ARGE kooperieren. Wenn doch noch eine Neuregelung der Gesetzlichen Altfallregelung gelinge, werde man in Schleswig-Holstein unterscheiden zwischen „Personen, die sich um Integration in den Arbeitsmarkt zumindest bemüht haben“, und denen, die das nicht getan hätten. Ob bei einer solchen Neuregelung ein beharrliches, aber erfolgloses Bemühen um einen Arbeitsplatz allein für eine Verlängerung ausreichen werde, sei allerdings noch unklar.
Doch das Bemühen um Integration werde auch beurteilt, wenn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf einer anderen Rechtsgrundlage in Betracht komme. Angesichts der geringen Zahl der Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG (zum 30. Juni 2009: 420 Personen) könne man auch andere aufenthaltsrechtliche Instrumentarien nutzen. In Frage komme vor allem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a (auf Ersuchen der Härtefallkommission) oder nach § 25 IV Satz 2 AufenthG (wenn eine Nicht-Verlängerung auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine außergewöhnliche Härte darstellen würde).
Im Anschluss hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, Fragen zu stellen. Dabei zeigte sich, dass die Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung viele Menschen vor große Probleme stellt. In einigen Familien kann aufgrund von Krankheit eines Elternteils nur eine Person für den Lebensunterhalt einer ganzen Familie sorgen. Häufig besteht nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Einigen ist es erst jetzt gelungen, eine existenzsichernde Arbeit aufzunehmen - für die angestrebte Verlängerung und Verfestigung der Aufenthaltserlaubnis musste der Lebensunterhalt jedoch mindestens seit dem Stichtag 1. April 2009 gesichert sein, so dass auch sie womöglich trotz voller Erwerbsintegration zum Jahreswechsel wieder in den Status der Duldung zurückfallen werden.
Abschließend stellten die BeraterInnen des jeweiligen Teilprojekts (Arbeitsmarktservice, Be In und Podemos) ihre Angebote vor. Sie beantworteten weitere Fragen und verabredeten Beratungstermine.
Die Information ist hier online verfügbar:
auf
Deutsch,
Türkisch,
Russisch und
Arabisch
6.2.2009: Auftaktveranstaltung des Netzwerkes Land in Sicht!
Freitag, 6. Februar 2009
Das Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein hat unter der Koordination des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein und des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. in Kiel, Neumünster, Elmshorn, Norderstedt und Rendsburg seine Arbeit aufgenommen!
Die aus allen Teilen Schleswig-Holsteins und angrenzenden Bundesländern gut besuchte Veranstaltung im Kieler Landeshaus bot die Gelegenheit, eine rechtspolitische Zwischenbilanz zur Situation von hierzulande Ausbildung und Arbeit suchenden Flüchtlinge zu ziehen.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und die Staatsministerin im Bundeskanzleramt Prof. Maria Böhmer hatten sich in ihren Grußworten für eine verbesserte Integration von Flüchtlingen und eine interkulturelle Öffnung der Gesellschaft ausgesprochen und dem Netzwerk Land in Sicht! alles Gute für die künftige Arbeit gewünscht.
Download: Einladungsflyer und Pressemitteilung vom 6.2.2009













