Zugang zum Arbeitsmarkt

8.12.2009:

Leitet Herunterladen der Datei einWeisung der Bundesagentur für Arbeit zur Anschlussregelung der Innenministerkonferenz

 

20.10.2009:

Leitet Herunterladen der Datei einErlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 20.10.2009 zur Aufnahme von Praktika im Rahmen des Netzwerkes Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein

 

August 2009:
Leitet Herunterladen der Datei einÜbersicht über den Zugang zu Sozialleistungen und Arbeitsmarktzugang nach Aufenthaltsstatus (Büro für Qualifizierung in der Flüchtlingsberatung)

 

Mai 2009:
Beschäftigungserlaubnis für geduldete AusländerInnen (Netzwerk Integration), auch auf Türkisch, Englisch, Russisch, Französisch, Serbisch / Kroatisch

 

Februar 2009:
Aufenthaltsgesetz mit Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit


Februar 2009:
Beschäftigungsverordnung mit Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit


Februar 2009:
Beschäftigungsverfahrensverordnung mit Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (s. 17/18: Beschäftigungserlaubnis für Geduldete; S. 19: Arbeitsverbot für Geduldete)


Februar 2009:
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland. Fragen, Antworten sowie Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Merkblatt 7 der Bundesagentur für Arbeit)


Januar 2009:
Wie erhalte ich eine Beschäftigungserlaubnis? (Netzwerk Integration), auch auf Türkisch, EnglischRussisch, Französisch, Serbisch / Kroatisch


Januar 2009:
Beschäftigungserlaubnis für Jugendliche mit ungesichertem Aufenthaltsstatus (Netzwerk Integration), auch auf Arabisch und Russisch


Januar 2009:
Zugang von Jugendlichen mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung zu Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung und Bildung (Netzwerk Integration), auch auf Arabisch und Russisch


9.1.2009:
Übersicht über die Neuregelungen des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes vom 20.12.2008 (Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin)


18.7.2008:
Die Integration von Flüchtlingen in Arbeit, Ausbildung und Beruf - Arbeitsagenturen, ARGEn und der ESF (Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin)


21.4.2008:
Ist die Agentur für Arbeit verpflichtet, Ausländern mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen anzubieten? (Initiates file downloadRechtliche Information von Dr. Barbara Weise)

 

März 2008:

Leitet Herunterladen der Datei einDurchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 119 SGB III: Auch Geduldete und Asylsuchende können sich arbeitslos melden

 

Leitet Herunterladen der Datei einArbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Informationsfaltblatt der Bundesagentur für Arbeit

 

2008:

Initiates file downloadMusterantrag auf Arbeitsvermittlung an Arbeitsagentur (Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin)


Juni 2007:
Informationen über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) - auch für Jugendliche mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung


8. Juni 2007:
Gesetzliche Bleiberechtsregelung für geduldete AusländerInnen. Arbeitsmarktpolitische Empfehlungen aus der Praxis (initiiert von sieben arbeitsmarktpolitischen Projektverbünden für Asylsuchende mit insgesamt 62 mitwirkenden Organisationen und Institutionen)

 

Oktober 2007:
Modellanträge auf Arbeitserlaubnis (Infonet Schleswig-Holstein)
Achtung: Dies sind Modelle, sie sind möglicherweise nicht übertragbar und ersetzen keine individuelle Beratung.

  • Modell-Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben:
    Zuerst müssen Sie eine Arbeitsstelle finden und der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin muss Ihnen die Arbeitsstelle anbieten. Danach stellen Sie bei der Ausländerbehörde einen Antrag für eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung. Manche Ausländerbehörden haben Formulare dafür.
    Das erste Formular betrifft Angaben über Sie selbst und über den Arbeitsplatz.
    Das zweite Formular geben Sie an den Chef / die Chefin weiter.
    Darin wird nach der genauen Tätigkeit gefragt, nach Arbeitszeit, Bezahlung usw.
    Achtung! Wir empfehlen die Formulare mitzunehmen und in Ruhe auszufüllen, bzw. den Antrag schriftlich und mit Unterstützung zu formulieren.
    Es ist wichtig, dass Ihr Antrag sorgfältig und ausführlich begründet wird.
    Mit dem ersten Formular prüft die Ausländerbehörde, ob Ihnen die Arbeitserlaubnis erteilt wird. Erst wenn diese Prüfung beendet ist, wird Ihr Antrag an die Arbeitsagentur zur Arbeitsmarktprüfung weitergeleitet. Die Ausländerbehörde darf Ihren Antrag nur dann bewilligen, wenn die Arbeitsagentur zugestimmt hat.
    Nicht überall gibt es Antragsformulare. Orientieren Sie sich an unserem Muster, damit Sie möglichst alles Wichtige in den Antrag schreiben.

  • Modell-Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis und 3 Jahren Voraufenthalt (mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis) in der Bundesrepublik.

  • Modell-Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen mit einer Duldung und 4 Jahren Voraufenthalt (mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis) in der Bundesrepublik.




Ausführliche Informationen zum Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge auch unter http://www.ggua-projekt.de/Zugang-zum-Arbeitsmarkt.132.0.html 

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